Leitsätze

Leitsätze der Freien Wählergruppe Grosshöchstetten FWG

1. Zweck
Die Freie Wählergruppe Grosshöchstetten FWG ist politisch unabhängig. Sie bezweckt die Wahrung des Mitspracherechts aller politisch neutralen Stimmbürgerinnen und Stimmbürger in Gemeindeangelegenheiten.
Dieses Ziel wird erreicht durch:
eine angemessene Vertretung der Gruppe im Gemeinderat und den Kommissionen,
die Vorbesprechung der Wahlvorschläge und Gemeindegeschäfte,
die Formulierung von Anträgen an den Gemeinderat oder die Gemeindeversammlung.

2. Mitgliedschaft
Jedes stimmfähige Gemeindeglied, das ohne einer Partei beizutreten auf die Gemeindepolitik Einfluss nehmen möchte, kann sich als zur Gruppe gehörend betrachten.

3. Organisation
Die Organe der Gruppe sind die Hauptversammlung und der Vorstand:
Die Hauptversammlung findet ordentlicherweise alljährlich statt,
(Jahresberichte, Revisorenberichte, Wahlen, übrige Geschäfte),
Ausserordentliche Hauptversammlungen können durch den Vorstand oder
müssen auf Antrag von mindestens zehn Mitgliedern durch den Präsidenten
einberufen werden,
-Der Vorstand besteht aus Präsident/in, Vizepräsident/in, Sekretär/in,Kassier/in und Beisitzerinnen/Beisitzern,
-Zwei Rechnungsrevisorinnen/Revisoren prüfen die Jahresabschlüsse und stellen Antrag an die Hauptversammlung. Sie sind nicht Mitglied des Vorstandes,
-Vorstand und Rechnungsrevisorinnen/Revisoren werden jeweils an der ordentlichen Hauptversammlung für zwei Jahre gewählt oder bestätigt,
-Der/die Präsident/in und der/die Sekretär/in vertreten die Gruppe nach aussen.

4. Finanzielles
Die Unkosten werden durch freiwillige Beiträge der Mitglieder und Gönner/Sponsoren bestritten.

5. Auflösung der Gruppe
Der Beschluss zur Auflösung der Freien Wählergruppe Grosshöchstetten FWG erfolgt durch die Hauptversammlung. Hierzu bedarf es einer Dreiviertelmehrheit der abgegebenen Stimmen
Das Vermögen ist im Falle einer Auflösung der Gruppe nach Abzug sämtlicher Verbindlichkeiten wie folgt zu verteilen: Rückzahlung des Gemeindebeitrages des letzten Geschäftsjahres (ein Gemeindebeitrag) an die Gemeinde. Die verbleibenden finanziellen Mittel sind einer oder mehreren gemeinnützigen Organisationen gemäss Beschluss der  Hauptversammlung zu überweisen.

Der Präsident                        Die Sekretärin

Grosshöchstetten, 21. Februar 2008

Leitsatz 1970 – PDF